1. Zweck
Diese Richtlinie regelt die sichere Aufbewahrung der von Medicus Clinic Özel Sağlık Hizmetleri ve Tic. Ltd. Şti. ("Medicus Clinic" oder das "Unternehmen") verarbeiteten personenbezogenen Daten für den durch Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen erforderlichen Zeitraum. Sie legt außerdem die Verfahren, Grundsätze, Zuständigkeiten und Kontrollmechanismen für deren Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung fest, wenn sämtliche Verarbeitungsvoraussetzungen entfallen sind.
2. Geltungsbereich
Diese Richtlinie erfasst folgende Personenkreise, deren personenbezogene Daten im Rahmen der Tätigkeit von Medicus Clinic verarbeitet werden, sowie die zu diesen Personen gehörenden elektronischen oder physischen Aufzeichnungen:
- Patienten, potenzielle Patienten, Angehörige und Begleiter des Patienten;
- Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter, Praktikanten und zukünftige Mitarbeiter;
- Besucher;
- Lieferanten, Dienstleister, Berater und deren Beauftragte/Mitarbeiter;
- Gesetzliche Vertreter und autorisierte Dritte.
3. Rechtsgrundlage
Die Richtlinie wurde unter Berücksichtigung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698 („KVKK“), der Verordnung über die Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung personenbezogener Daten, besonderer Gesetze zu Gesundheitsdiensten und persönlichen Gesundheitsdaten sowie Arbeits-, Sozialversicherungs-, Steuer-, Handels-, Gesundheits- und Sicherheitsgesetzen am Arbeitsplatz und anderen geltenden Gesetzen erstellt. Sofern in Sondergesetzen eine längere oder besondere Aufbewahrungsfrist vorgesehen ist, kommt zunächst die jeweilige Sonderregelung zur Anwendung.
4. Definitionen
Anonymisierung: Es ist nicht möglich, personenbezogene Daten einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zuzuordnen, selbst wenn sie mit anderen Daten abgeglichen werden.
Vernichtung: Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung personenbezogener Daten.
Betroffene Person: Die reale Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Berechtigter Nutzer: Die Person, die personenbezogene Daten innerhalb des Unternehmens oder im Auftrag des Unternehmens verarbeitet, mit Ausnahme derjenigen, die für die technische Speicherung, den Schutz und die Sicherung von Daten verantwortlich sind.
Aufzeichnungsumgebung: Dabei handelt es sich um die Umgebung, in der personenbezogene Daten auf voll-/teilweise automatische oder nichtautomatische Weise gespeichert werden, sofern sie Teil des Datenaufzeichnungssystems sind.
Periodische Vernichtung: Hierbei handelt es sich um den Vernichtungsprozess von Amts wegen, der in wiederkehrenden, in der Richtlinie festgelegten Abständen durchgeführt wird, falls alle Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten beseitigt sind.
Löschung: Persönliche Daten für die betreffenden Nutzer in irgendeiner Weise unzugänglich und unbrauchbar machen.
Vernichtung: Persönliche Daten für jedermann unzugänglich, unwiederbringlich und unbrauchbar machen.
5. Grundprinzipien
- Personenbezogene Daten werden im Einklang mit dem Gesetz und den Regeln der Ehrlichkeit korrekt gehalten und bei Bedarf aktualisiert.
- Daten für bestimmte, klare und legitime Zwecke; Die Verarbeitung erfolgt begrenzt und maßvoll im Zusammenhang mit dem Zweck.
- Die Daten werden für den Zeitraum aufbewahrt, der in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegt ist oder für den Zweck, für den sie verarbeitet werden, erforderlich ist.
- Wenn alle Verarbeitungsbedingungen beseitigt sind, werden die Daten gemäß den geltenden Rechtsvorschriften gelöscht, vernichtet oder anonymisiert.
- Für Gesundheitsdaten und andere besondere personenbezogene Daten gelten strengere Zugriffs-, Autorisierungs- und Sicherheitsmaßnahmen.
6. Umgebungen zur Aufzeichnung personenbezogener Daten
- Elektronische Patienten-/Klinikinformationssysteme, Termin- und Registrierungssysteme;
- Server, Computer, tragbare Unternehmensgeräte und autorisierte Cloud-/Hosting-Umgebungen;
- E-Mail-, Unternehmenskommunikations- und Supportsysteme;
- Personal-, Gehalts-, PDKS- und Buchhaltungssysteme;
- CCTV-/Kameraaufzeichnungssysteme;
- Website, Protokolldatensätze und Cookie-/Präferenzdatensätze;
- Physische Patientenakten, Personalakten, Verträge, Formulare, Protokolle und Archive;
- Sicherungsmedien und andere Aufzeichnungsmedien, die der Gesetzgebung entsprechen.
7. Kontaktgruppen und Datenkategorien
| Ansprechpartner | Wichtige Datenkategorien |
|---|---|
| Patient/Patientenangehöriger | Identitäts-, Kommunikations-, Gesundheits-, Termin-, Untersuchungs-, Diagnose-, Untersuchungs-, Behandlungs-, Rezept-, Finanz-, Versicherungs-/SGK-, Transaktionssicherheits-, visuelle Aufzeichnungs- und ggf. rechtliche Transaktionsdaten. |
| Mitarbeiter/Kandidat | Identität, Kommunikation, Personal, Gehaltsabrechnung/Finanzen, SGK, PDKS, Schulung, Leistung, Urlaub, Arbeitsschutz/Gesundheit, Disziplin, Kamera und Rechtstransaktionsdaten. |
| Besucher | Ein- und Ausreise, Identität/Kommunikation bei Bedarf, Kameraaufnahmen und Sicherheits-/Ereignisaufzeichnungen. |
| Lieferant / Dienstleister | Identitäts- und Kontaktinformationen des Bevollmächtigten/Mitarbeiters, Vertrags-, Angebots-, Rechnungs-, Zahlungs-/Bankdaten, Korrespondenz, Zugriffs- und Rechtstransaktionsaufzeichnungen. |
8. Gründe für die Speicherung
- Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen, Gewährleistung der Integrität der Patientenakten und der Kontinuität der Pflege;
- Erfüllung gesetzlicher Pflichten, behördlicher Melde- und Prüfpflichten;
- Verpflichtungen aus der Begründung, Durchführung und Beendigung von Verträgen;
- Arbeits- und Sozialversicherungs-, Steuer-, Buchhaltungs-, Handels- und Arbeitsschutzpflichten;
- Begründung, Ausübung oder Schutz eines Rechts und Führung von Rechtsstreitigkeiten;
- Gewährleistung der Informations- und physischen Raumsicherheit;
- Bei Tätigkeiten, die auf der gültigen ausdrücklichen Einwilligung der betreffenden Person beruhen, der Zeitraum, in dem die ausdrückliche Einwilligung gültig ist.
9. Gründe, die eine Vernichtung erfordern
Die Vernichtung wird in Fällen wie dem Wegfall des rechtlichen Grundes oder Zwecks, der die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert, dem Ablauf der Speicherfrist, dem Widerruf der Einwilligung in die Verarbeitung aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung und dem Fehlen einer anderen Verarbeitungsbedingung, einer Änderung der einschlägigen Gesetzgebung oder eines berechtigten Antrags der betreffenden Person bewertet. Sofern eine anderweitige gesetzliche Aufbewahrungspflicht bestehen bleibt, erfolgt eine Sperrung/Nutzung der Daten nur für den jeweiligen Zweck; Eine Vernichtung erfolgt nicht vor Ablauf der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist.
10. Festlegung der Speicherfristen
Die Speicherfristen richten sich nach der Datenkategorie, dem Verarbeitungszweck und dem Rechtsgrund. Diese Richtlinie allein sieht keine feste Anzahl von Jahren für alle Registrierungen vor. Sonderfristen im einschlägigen Gesundheitsrecht, insbesondere für Patienten- und Gesundheitsakten; Arbeits-, SSI-, Steuer- und Arbeitsschutzgesetze in Mitarbeiterunterlagen; In den Lieferantenunterlagen werden vertragliche, handelsrechtliche und steuerrechtliche Verpflichtungen berücksichtigt. Die folgende Tabelle zeigt die Speicherlogik, die mit dem Dateninventar der Medicus Clinic implementiert werden soll. Linien, die einen genauen Zeitraum erfordern, werden anhand der einschlägigen Gesetzgebung und des tatsächlichen Anlageninventars überprüft und im unternehmensinternen Lagerplan erfasst.
11. Tabelle der Lagerungs- und Entsorgungsfristen
| Registrierung | Gruppe von Menschen | Daten | Speicheransatz | Zerstörung |
|---|---|---|---|---|
| Patientenakte/Krankenakten | krank | Gesundheit, Identität | Obligatorischer Zeitraum in der einschlägigen Gesundheitsgesetzgebung; Nachdem die Frist abgelaufen ist und kein Rechtsgrund vorliegt | Gegebenenfalls Löschung/Vernichtung/Anonymisierung |
| Untersuchungs-, Labor-, Bildgebungs- und Verschreibungsunterlagen | krank | Gesundheit | Der Zeitraum wird in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesundheitsgesetzen und der Integrität der klinischen Aufzeichnungen bestimmt | Löschung/Vernichtung/Anonymisierung |
| Termin- und Kommunikationsaufzeichnungen | krank | Kommunikation, Transaktion | Bis zur Beendigung der Zustellungs- und Streitbeilegungspflicht und Erfüllung der entsprechenden Aufbewahrungspflicht. | Löschung/Anonymisierung |
| Finanz-, Rechnungs-, Zahlungs-, Versicherungs-/SGK-Aufzeichnungen | krank | Finanzen | Steuer-, Buchhaltungs-, SSI- und damit verbundene Sondergesetzszeiträume | Löschen/zerstören |
| Kameraaufnahmen | Patient/Mitarbeiter/Besucher | visuell | Kurze klinisch festgelegte Sicherheitsperiode; Liegt ein Vorfall/Beweis vor, wird dieser bis zum Ende der Streitigkeit oder des offiziellen Prozesses gesondert aufbewahrt. | Automatisches Überschreiben/sicheres Löschen |
| Personalakte des Mitarbeiters | Mitarbeiter | Personal | Unter Berücksichtigung von Arbeits-, SSI-, Steuer- und Verjährungsfristen | Physische Zerstörung / digitale sichere Löschung |
| Gehaltsabrechnungen, Löhne, Bank- und Buchhaltungsunterlagen | Mitarbeiter | Finanzen | Fristen im Steuer-, SSI-, Arbeits- und Rechnungswesenrecht | Löschen/zerstören |
| Arbeitsschutz- und Gesundheitsakten der Mitarbeiter | Mitarbeiter | Gesundheit/Arbeitsschutz | Sonderfristen im Arbeitsschutz- und Gesundheitsrecht | Löschen/zerstören |
| PDKS / Eingabe-Ausgabe | Mitarbeiter | Transaktionssicherheit | Zeitaufwand für Arbeitsbeziehung, Lohn/Überstunden und Streitbedarf | Löschen |
| Bewerbungs-/Lebenslaufunterlagen | Kandidat | Identität, Kommunikation, Professionalität | Bis zum Ende des Bewerbungsprozesses und des gültigen Kandidatenpoolzwecks, falls vorhanden. | Löschen/zerstören |
| Besucher-Login-Datensätze | Besucher | ID/Transaktion | Kurzer Zeitaufwand für physische Sicherheit und Vorfallmanagement; Wenn es zu einem Vorfall kommt, während des gesamten Rechtsverfahrens | Löschen/zerstören |
| Lieferantenverträge und Korrespondenz | Lieferant | Identität, Kommunikation, rechtliche Schritte | Relevante Steuer-/Handels-/Verjährungsfristen nach Beendigung des Vertrags und der Geschäftsbeziehung | Löschen/zerstören |
| Rechnungs- und Zahlungsunterlagen | Lieferant | Finanzen | Fristen im Steuer- und Rechnungswesenrecht | Löschen/zerstören |
| Webserver-/Protokolldatensätze | Webbenutzer | Transaktionssicherheit | Zeitbedarf für Sicherheits-, Regulierungs- und Vorfalluntersuchungen | Löschung/Anonymisierung |
| Cookies und Präferenzaufzeichnungen | Webbenutzer | digitale Präferenz | Abhängig vom Zweck des Cookies, seiner Gültigkeitsdauer und dem Widerruf der Präferenz des Benutzers | Löschen / aktualisieren |
| KVKK-Antrags- und Antwortaufzeichnungen | Alle Gruppen | rechtliche Schritte | Antrags-/Streitzeit und Beweislast | Löschen/zerstören |
| Aufzeichnungen über den Vernichtungsprozess | Alle Gruppen | Audit-Trail | Mindestens 3 Jahre ab dem Datum der Zerstörung; Wenn eine längere gesetzliche Verpflichtung besteht, dann | Sichere Vernichtung am Ende der Periode |
12. Periodische Zerstörung
Das periodische Zerstörungsintervall von Medicus Clinic ist auf 6 Monate festgelegt. Personenbezogene Daten, bei denen festgestellt wurde, dass alle Verarbeitungsbedingungen beseitigt werden sollen, werden im ersten regelmäßigen Vernichtungsprozess nach dem Datum, an dem die Haftung entsteht, gelöscht, vernichtet oder anonymisiert. Bei Bedarf kann die Zerstörung in kürzeren Abständen erfolgen.
13. Zerstörungsmethoden
13.1 Löschung
In elektronischen Systemen kommen die Aufhebung von Zugriffsberechtigungen, das sichere Löschen auf Anwendungs-/Datenbankebene, die Sperrung des Archivzugriffs, damit relevante Benutzer keinen Zugriff auf die Daten haben, und andere geeignete Methoden zum Einsatz.
13.2 Zerstörung
Papierakten werden durch einen sicheren Schredderdienst unwiderruflich geschreddert oder vernichtet. Unbrauchbare Datenträger, optische/magnetische Medien und Geräte werden physisch oder technisch durch sichere Methoden zerstört, die eine Datenwiederherstellung verhindern.
13.3 Anonymisierung
Wenn statistische, Qualitäts- oder Berichtszwecke aufrechterhalten werden sollen; Es können Maskierungs-, Aggregations-, Generalisierungs- oder andere geeignete Anonymisierungstechniken angewendet werden, die eine Zuordnung zu einer identifizierten oder identifizierbaren Person unwiderruflich ausschließen. Die bloße Verwendung eines Pseudonyms stellt keine Anonymisierung dar.
14. Technische und administrative Maßnahmen
- Rollen- und aufgabenbasierte Zugriffsberechtigung; regelmäßige Überprüfung der Autorisierung;
- Erhöhte Zugangskontroll- und Vertraulichkeitspflichten für sensible personenbezogene Daten;
- Starkes Passwort, praktische Multi-Faktor-Authentifizierung, Protokollierung und sichere Sicherung;
- Aktuelle Sicherheitssoftware, Patch-Management, Netzwerksicherheit und Malware-Vorkehrungen;
- Aufbewahrung physischer Archive in kontrollierten Bereichen und Verhinderung unbefugten Zugriffs;
- Schulung für Personal KVKK, Datenschutz, Informationssicherheit und Vernichtung;
- Bestimmungen zur Datensicherheit und Vertraulichkeit in Lieferantenverträgen;
- Durchführung von Vernichtungsverfahren durch befugte Personen, Erstellung von Protokollen/Aufzeichnungen und ggf. Doppelkontrollen.
15. Backups und Disaster-Recovery-Kopien
Werden aus dem aktiven System gelöschte Daten in Backups gefunden, werden der normale Zyklus und die Sicherheitsarchitektur der Backups berücksichtigt. Wenn die Daten des Backups an das aktive System zurückgegeben werden, werden technische und administrative Kontrollen angewendet, um sicherzustellen, dass Datensätze, die zuvor vernichtet wurden, nicht wiederverwendet werden.
16. Antrag auf Löschung/Vernichtung der betreffenden Person
Der Patient, Mitarbeiter, Besucher oder Lieferant kann als betroffene Person die Löschung oder Vernichtung seiner personenbezogenen Daten verlangen. Sind alle Verarbeitungsbedingungen beseitigt, erfolgt die notwendige Vernichtung; Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Antrag unter Darlegung des Rechtsgrundes abgeschlossen. Anträge werden innerhalb der im KVKK genannten Fristen beantwortet.
17. Aufzeichnung von Vernichtungsverfahren
Lösch-, Vernichtungs- und Anonymisierungsvorgänge werden protokolliert. Vernichtungsaufzeichnungen; Die Aufbewahrung erfolgt unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen mindestens drei Jahre lang. Der Datensatz umfasst mindestens die Daten-/Datensatzkategorie, den Grund für die Vernichtung, die Methode, das Datum und Informationen über die autorisierte Person, die die Transaktion durchgeführt und kontrolliert hat.
18. Pflichten und Verantwortlichkeiten
| Einheit/Rolle | Verantwortung |
|---|---|
| Unternehmensleitung/Datenverantwortlicher | Genehmigung der Richtlinien, Bereitstellung von Ressourcen, oberste Aufsicht. |
| KVKK-Ansprechpartner/zuständige Stelle | Aktualität des Bestands- und Lagerplans, der Anträge relevanter Personen, der regelmäßigen Vernichtungskoordination und der Aufzeichnungen. |
| Informatik / IT | Elektronische Löschung, Zugriffsbeschränkung, Backup, Protokollierung und technische Sicherheitsmaßnahmen. |
| Personalwesen | Speicherung/Vernichtungsverfolgung von Mitarbeiter- und Kandidatendatensätzen. |
| Patientendienste / Klinische Einheiten | Verarbeitung von Patientenakten nur zu berechtigten Zwecken und Verwaltung im Einklang mit Aufbewahrungspflichten. |
| Buchhaltung / Finanzen | Aufbewahrung und Vernichtung von Finanz- und Geschäftsunterlagen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. |
| Sicherheit / Verwaltungsangelegenheiten | Zweck- und dauergerechte Verwaltung der Besucher- und Kameraaufzeichnungen. |
| Verantwortlicher Einkauf/Vertrag | Verwaltung von Lieferanten- und Dienstleisterakten. |
19. Regelmäßige Überprüfung
Richtlinie und ihr beigefügter Aufbewahrungsplan; Es wird regelmäßig überprüft, wenn sich die Gesetzgebung, die klinischen Aktivitäten, die verwendeten Informationssysteme, der Datenbestand oder die Organisationsstruktur ändern. Vor Beginn einer neuen Datenverarbeitungstätigkeit wird die jeweilige Aufbewahrungs- und Vernichtungsregel festgelegt.
20. Durchsetzung und Veröffentlichung
Diese Richtlinie tritt mit Zustimmung der Leitung von Medicus Clinic in Kraft. Die öffentliche Version der Richtlinie kann auf der Website veröffentlicht werden; Interne Verfahren und Vernichtungsberichte mit Einzelheiten zur betrieblichen Sicherheit werden nicht veröffentlicht.
21. Einwilligung
| Vorbereitet von | |
|---|---|
| Controller | |
| Genehmigt von | |
| Datum des Inkrafttretens |
